Lieferumfang
1x | Hoymiles HMS-1600-4T Wechselrichter (SH-HMS-1600) |
1x | Hoymiles HMS Feldstecker (SH-HMS-FS) |
Komponenten im Detail
Warum könnte es vorteilhaft sein, selbst erneuerbaren Strom zu produzieren?
Die Strompreise in Deutschland sind seit 2000 um mehr als 73% gestiegen, und die Zukunft ist aufgrund der Schließung mehrerer Kraftwerke ungewiss.
Es gibt jedoch eine Lösung, die Ihnen Geld sparen und der Umwelt helfen kann: erneuerbare Energie. Solaranlagen sind eine großartige Option, um steigenden Strompreisen entgegenzuwirken und Ihre Ersparnisse zu erhöhen.
Warum also nicht die Kraft der Sonne nutzen und noch heute auf Solar umsteigen?
Technische Tabelle
Üblicherweise verwendete Modulleistung (W) | 320 bis 540+ |
Maximale Eingangsspannung (V) | 65 |
MPPT-Spannungsbereich (V) | 16 – 60 |
Einschaltspannung (V) | 22 |
Maximaler Eingangsstrom (A) | 4 × 14 |
Maximaler Eingangskurzschlussstrom (A) | 4 × 25 |
Anzahl MPPTs | 4 |
Anzahl Eingänge je MPPT | 1 |
Nennausgangsleistung (VA) | 1600 |
Nennausgangsstrom (A) | 6,96 |
Nennausgangsspannung/-bereich (V) | 230/180 – 275 |
Nennfrequenz/-bereich (Hz) | 50/45 – 55 oder 60/55 – 65 |
Leistungsfaktor (einstellbar) | > 0,99 standardmäßig 0,8 voreilend … 0,8 nacheilend |
Maximale Einheiten pro 10-AWG-Strang2 | 4 |
Klirrfaktor | < 3 % |
Datenblätter
Risikohinweise
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.
Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.